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Nebengewerbe anmelden: Alles für den Start neben dem Hauptberuf

Nebengewerbe anmelden als Angestellter: Arbeitgeber informieren, Krankenversicherung, Einkommensgrenzen und Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe, das Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit – meist einem Angestelltenverhältnis – betreiben. Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem Haupt- und einem Nebengewerbe: Die Gewerbeanmeldung erfolgt identisch über das Formular GewA1 beim zuständigen Gewerbeamt. Der Unterschied liegt vor allem in sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Aspekten.

Nebengewerbe vs. Hauptgewerbe

Ob Ihr Gewerbe als Neben- oder Hauptgewerbe gilt, hängt von der zeitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung ab:

  • Nebengewerbe: Ihre selbstständige Tätigkeit nimmt weniger Zeit in Anspruch als Ihr Hauptberuf und ist nicht Ihre Haupteinnahmequelle.
  • Hauptgewerbe: Die selbstständige Tätigkeit ist Ihre primäre berufliche Beschäftigung – zeitlich und wirtschaftlich.

Diese Unterscheidung ist besonders für die Krankenversicherung und die Rentenversicherung relevant.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Arbeitgeber informieren

In den meisten Arbeitsverträgen finden sich Klauseln zur Nebentätigkeit. Auch wenn keine ausdrückliche Genehmigungspflicht besteht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber vor der Gewerbeanmeldung informieren. Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur untersagen, wenn:

  • Sie in direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber treten (Wettbewerbsverbot)
  • Die Nebentätigkeit Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt
  • Die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschritten werden

Arbeitszeitgesetz beachten

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden. Haupt- und Nebentätigkeit werden zusammengerechnet. Als Angestellter mit 8-Stunden-Tag dürfen Sie also maximal 2 Stunden täglich für Ihr Nebengewerbe arbeiten.

Krankenversicherung im Nebengewerbe

Solange Ihr Nebengewerbe tatsächlich nebenberuflich bleibt, sind Sie weiterhin über Ihren Hauptarbeitgeber krankenversichert. Die Krankenkasse prüft jedoch regelmäßig, ob die Nebentätigkeit den Rahmen nicht übersteigt. Kritische Grenzen:

  • Arbeitszeit: Die nebenberufliche Tätigkeit sollte unter 20 Stunden pro Woche liegen.
  • Einkommen: Das Einkommen aus dem Nebengewerbe sollte regelmäßig unter dem aus der Hauptbeschäftigung liegen.

Überschreiten Sie diese Grenzen dauerhaft, stuft die Krankenkasse Sie als hauptberuflich selbstständig ein – mit entsprechend höheren Beiträgen. Informieren Sie Ihre Krankenkasse daher immer über die Aufnahme einer Nebentätigkeit.

Steuerliche Aspekte

Einkommensteuer

Die Einkünfte aus Ihrem Nebengewerbe werden mit Ihrem Angestelltengehalt zusammengerechnet und unterliegen gemeinsam der Einkommensteuer. Sie geben den Gewinn in der Anlage G Ihrer Steuererklärung an. Die Gewinnermittlung erfolgt über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € gilt auch für Nebengewerbetreibende. Erst wenn Ihr Gewinn diesen Freibetrag übersteigt, fällt Gewerbesteuer an. Nutzen Sie unseren Gewerbesteuer-Rechner, um die Steuerbelastung für Ihre Stadt zu berechnen.

Kleinunternehmerregelung

Auch im Nebengewerbe können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. So müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen.

Rentenversicherung

Als nebenberuflich Selbstständiger sind Sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig – Ihre Pflichtbeiträge laufen über das Angestelltenverhältnis weiter. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Lehrer oder Pflegepersonen, die auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig sein können.

Nebengewerbe anmelden: Schritt für Schritt

1. Arbeitgeber informieren

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln und informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich. Bewahren Sie die Bestätigung auf.

2. Krankenkasse kontaktieren

Melden Sie die geplante Nebentätigkeit bei Ihrer Krankenkasse an. So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt.

3. Gewerbeanmeldung durchführen

Melden Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an – online oder persönlich. Die Gebühren liegen zwischen 15 € und 65 €. Im Formular GewA1 geben Sie an, ob es sich um eine Nebentätigkeit handelt. Nutzen Sie unsere Stadtsuche, um die genauen Kosten für Ihre Stadt zu finden.

4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier entscheiden Sie unter anderem über die Kleinunternehmerregelung. Den Fragebogen können Sie über ELSTER (elster.de) elektronisch übermitteln.

5. IHK-Mitgliedschaft

Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der IHK. Nebengewerbetreibende mit geringem Gewinn sind in vielen Kammern beitragsbefreit oder zahlen einen reduzierten Beitrag.

Beliebte Nebengewerbe

  • E-Commerce (Online-Shop, Amazon FBA, Etsy)
  • Freelancing (Webdesign, Texterstellung, Programmierung)
  • Social Media Management und Content Creation
  • Nachhilfe und Coaching
  • Handwerkliche Dienstleistungen
  • Dropshipping und Affiliate-Marketing

Tipps für den Start

  • Klein anfangen: Testen Sie Ihre Geschäftsidee neben dem Job, bevor Sie kündigen.
  • Buchhaltung von Anfang an: Führen Sie von Beginn an eine saubere Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Geschäftskonto einrichten: Trennen Sie private und geschäftliche Finanzen – auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Versicherungen prüfen: Je nach Tätigkeit kann eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
  • Rücklagen bilden: Legen Sie von Anfang an Geld für Steuernachzahlungen zurück.

Tipp: Informieren Sie sich über die genauen Kosten und Anmeldemöglichkeiten in Ihrer Stadt – nutzen Sie unsere Stadtsuche für aktuelle Gebühren und Online-Anmeldeoptionen.