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Kleingewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Alles zur Gründung eines Kleingewerbes – von der Anmeldung über die Kleinunternehmerregelung bis zu den neuen Umsatzgrenzen seit 2025.

Aktualisiert: 01. Dezember 2025

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist kein eigener Rechtstyp, sondern beschreibt ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen ist und unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen kann. Die Gewerbeanmeldung selbst ist identisch mit der eines „normalen" Gewerbes – der Unterschied liegt in den steuerlichen Pflichten und Buchführungsanforderungen.

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Seit dem 1. Januar 2025 gelten durch das Wachstumschancengesetz neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung:

  • Vorjahresumsatz: unter 25.000 € (vorher: 22.000 €)
  • Prognoseumsatz laufendes Jahr: unter 100.000 € (vorher: 50.000 €)

Liegen Sie unter beiden Grenzen, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie können allerdings auch keine Vorsteuer abziehen.

Kleingewerbe anmelden: Schritt für Schritt

1. Prüfen Sie, ob Sie ein Gewerbe brauchen

Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler (z. B. Ärzte, Journalisten, Ingenieure) sind davon befreit. Unsicher? Lesen Sie unseren Ratgeber „Freiberufler oder Gewerbe?".

2. Unterlagen zusammenstellen

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei ausländischen Gründern: Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis
  • Formular GewA1 (online oder beim Gewerbeamt erhältlich)
  • Ggf. besondere Genehmigungen (Handwerkskarte, Gaststättenerlaubnis etc.)

3. Anmeldung beim Gewerbeamt

Melden Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde an. Je nach Stadt geht das online oder persönlich. Die Gebühren liegen zwischen 15 € und 65 €. Nutzen Sie unsere Stadtsuche, um die genauen Kosten und Anmeldemöglichkeiten für Ihre Stadt zu finden.

4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post vom Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier geben Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Den Fragebogen können Sie über ELSTER (elster.de) elektronisch übermitteln.

5. IHK-Mitgliedschaft

Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Kleingewerbetreibende zahlen in den meisten Kammern einen reduzierten Beitrag oder sind in den ersten Jahren beitragsbefreit.

Vorteile des Kleingewerbes

  • Keine Umsatzsteuer: Bei Nutzung der Kleinunternehmerregelung stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
  • Einfache Buchführung: Es genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt doppelter Buchführung.
  • Kein Handelsregistereintrag: Sie sparen die Kosten und den Aufwand der Eintragung.
  • Gewerbesteuerfreibetrag: Erst ab 24.500 € Jahresgewinn fällt Gewerbesteuer an.

Pflichten als Kleingewerbetreibender

  • Einkommensteuererklärung mit Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Gewinnermittlung
  • Aufbewahrungspflichten für Belege (10 Jahre für Rechnungen)
  • Ab 24.500 € Gewinn: Gewerbesteuererklärung
  • Hinweis auf Kleinunternehmerregelung auf jeder Rechnung

Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten – etwa wenn Sie hohe Investitionen planen und die Vorsteuer geltend machen möchten. Beachten Sie: Der Verzicht bindet Sie für mindestens 5 Jahre.

Tipp: Nutzen Sie unseren Gewerbesteuer-Rechner, um zu berechnen, ab welchem Gewinn in Ihrer Stadt Gewerbesteuer anfällt.