Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von allen Gewerbetreibenden gezahlt wird. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Die Höhe hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Gewinn und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Grundsätzlich ist jeder Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibt es einen wichtigen Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Erst wenn Ihr Jahresgewinn diesen Betrag übersteigt, wird Gewerbesteuer fällig.
Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen ab dem ersten Euro Gewinn – hier gibt es keinen Freibetrag.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung folgt einer festen Formel:
- Gewinn (aus der Gewinnermittlung)
- – Freibetrag (24.500 € für Einzelunternehmen/Personengesellschaften)
- = Gewerbeertrag
- × Steuermesszahl (3,5 % – bundesweit einheitlich)
- = Steuermessbetrag
- × Hebesatz (wird von der Gemeinde festgelegt, mindestens 200 %)
- = Gewerbesteuer
Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet. Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 %. In der Praxis liegen die meisten Hebesätze zwischen 300 % und 500 %. Großstädte haben tendenziell höhere Hebesätze als ländliche Gemeinden.
Die Hebesätze der wichtigsten deutschen Städte finden Sie auf unseren Stadtseiten.
Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG)
Ein häufig übersehener Vorteil: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Angerechnet wird das 4-fache des Steuermessbetrags.
Das bedeutet: Bei einem Hebesatz von bis zu 400 % wird die Gewerbesteuer durch die Anrechnung praktisch vollständig kompensiert. Erst bei höheren Hebesätzen verbleibt eine echte Zusatzbelastung.
Rechenbeispiel
Bei einem Gewinn von 60.000 € und einem Hebesatz von 400 %:
- Gewerbeertrag: 60.000 € – 24.500 € = 35.500 €
- Steuermessbetrag: 35.500 € × 3,5 % = 1.242,50 €
- Gewerbesteuer: 1.242,50 € × 400 % = 4.970,00 €
- Anrechnung auf ESt: 1.242,50 € × 4 = 4.970,00 €
- Effektive Belastung: 0,00 €
Gewerbesteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Gewerbesteuer mit dem Rechner. Für eine stadtspezifische Berechnung nutzen Sie den vollständigen Gewerbesteuer-Rechner mit Städteauswahl.
Tipps zur Gewerbesteuer
- Prüfen Sie den Hebesatz, bevor Sie Ihren Standort wählen – die Unterschiede können erheblich sein.
- Nutzen Sie die Anrechnung nach § 35 EStG konsequent in Ihrer Einkommensteuererklärung.
- Bilden Sie eine Rücklage für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, die das Finanzamt ab dem zweiten Jahr festsetzt.
- Beachten Sie: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.