Was ist ein Gewerbeschein?
Der Begriff „Gewerbeschein" wird umgangssprachlich für die Gewerbeanmeldung (amtlich: Gewerbe-Anzeige nach § 14 GewO) verwendet. Es handelt sich um das Dokument, das Sie nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt erhalten. Offiziell heißt es Gewerbeanmeldung (GewA1) – im Alltag wird es jedoch als Gewerbeschein bezeichnet.
Der Gewerbeschein bestätigt, dass Sie ein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Er ist kein „Führerschein" für die Selbstständigkeit, sondern eine behördliche Bescheinigung über die Anzeige Ihrer gewerblichen Tätigkeit.
Wie bekommt man einen Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein wird durch die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgestellt. Der Prozess ist in den meisten Städten unkompliziert:
1. Unterlagen vorbereiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis
- Ggf. besondere Genehmigungen (Handwerkskarte, Gaststättenerlaubnis, Maklererlaubnis nach § 34c GewO)
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
2. Anmeldung durchführen
Je nach Stadt können Sie die Anmeldung online, persönlich oder postalisch vornehmen. Viele Städte bieten mittlerweile eine Online-Anmeldung an. Nutzen Sie unsere Stadtsuche, um zu prüfen, ob Ihre Stadt die Online-Anmeldung unterstützt.
3. Formular GewA1 ausfüllen
Das bundeseinheitliche Formular GewA1 enthält Angaben zu Ihrer Person, der Betriebsstätte und der Art der gewerblichen Tätigkeit. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit möglichst genau – das erleichtert die Zuordnung durch das Finanzamt und die IHK.
4. Gewerbeschein erhalten
Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein – bei Online-Anmeldung oft direkt als PDF, bei persönlicher Anmeldung meist sofort am Schalter.
Was steht auf dem Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein enthält folgende Informationen:
- Name und Anschrift des Gewerbetreibenden
- Rechtsform des Unternehmens
- Betriebsstätte (Adresse des Gewerbes)
- Art der gewerblichen Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung)
- Datum der Aufnahme der Tätigkeit
- Datum der Anmeldung
- Ggf. Angabe, ob es sich um eine Nebentätigkeit handelt
Was kostet ein Gewerbeschein?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt und liegen typischerweise zwischen 15 € und 65 €. Manche Städte bieten günstigere Gebühren bei Online-Anmeldung an. Die genauen Kosten für Ihre Stadt finden Sie in unserer Städteübersicht.
Gültigkeit und Änderungen
Der Gewerbeschein hat keine zeitliche Befristung – er gilt, solange Ihr Gewerbe besteht. Allerdings müssen Sie Änderungen dem Gewerbeamt melden:
- Gewerbeummeldung (GewA2): Bei Änderung der Tätigkeit, der Betriebsstätte oder der Rechtsform. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Gewerbeummeldung.
- Gewerbeabmeldung (GewA3): Wenn Sie Ihr Gewerbe aufgeben. Details finden Sie im Ratgeber zur Gewerbeabmeldung.
Gewerbeschein vs. Handelsregistereintrag
Der Gewerbeschein und der Handelsregistereintrag sind zwei verschiedene Dinge:
- Gewerbeschein: Wird durch die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ausgestellt. Für alle Gewerbetreibenden Pflicht.
- Handelsregistereintrag: Wird beim Amtsgericht vorgenommen. Nur für Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) erforderlich.
Als Kleingewerbetreibender brauchen Sie in der Regel keinen Handelsregistereintrag. Der Gewerbeschein allein genügt.
Wann braucht man einen Gewerbeschein?
Grundsätzlich benötigt jeder einen Gewerbeschein, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt – also eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ausnahmen:
- Freiberufler: Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Ingenieure und andere Katalogberufe nach § 18 EStG benötigen keinen Gewerbeschein. Mehr dazu: Freiberufler oder Gewerbe?
- Land- und Forstwirtschaft: Urproduktion ist kein Gewerbe im Sinne der GewO.
- Verwaltung eigenen Vermögens: Vermietung und Verpachtung oder reine Kapitalanlagen.
Gewerbeschein verloren – was tun?
Wenn Sie Ihren Gewerbeschein verloren haben, können Sie beim zuständigen Gewerbeamt eine Zweitschrift beantragen. Die Kosten für die Zweitschrift liegen meist zwischen 10 € und 30 €. In vielen Städten können Sie den Antrag online stellen.
Kontaktieren Sie Ihr Gewerbeamt und halten Sie folgende Informationen bereit:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
- Die Betriebsstätte des Gewerbes
- Das ungefähre Datum der ursprünglichen Anmeldung
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Tipp: Nutzen Sie unsere Stadtsuche, um die genauen Kosten und Anmeldemöglichkeiten für Ihren Gewerbeschein in Ihrer Stadt zu finden.