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Gewerbe ummelden: Wann und wie

Gewerbeummeldung: Wann sie nötig ist, welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft.

Aktualisiert: 01. März 2026

Was ist eine Gewerbeummeldung?

Eine Gewerbeummeldung (amtlich: Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO) ist die Anzeige wesentlicher Änderungen an einem bestehenden Gewerbebetrieb beim zuständigen Gewerbeamt. Im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung (Neugründung) oder Gewerbeabmeldung (Aufgabe) betrifft die Ummeldung ein bestehendes, weitergeführtes Gewerbe.

Wann ist eine Gewerbeummeldung nötig?

Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn sich eine oder mehrere der folgenden Angaben ändern:

Verlegung der Betriebsstätte

Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb derselben Gemeinde verlegen, genügt eine Ummeldung. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie Ihr Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen Standort neu anmelden.

Änderung der gewerblichen Tätigkeit

Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit wesentlich ändern oder erweitern – beispielsweise von einem reinen Online-Shop auf Einzelhandel mit Ladenlokal umstellen oder eine neue Dienstleistung aufnehmen.

Änderung der Rechtsform

Wenn Sie etwa von einem Einzelunternehmen in eine GbR oder GmbH umwandeln. Beachten Sie: Bei der Gründung einer GmbH oder UG ist zusätzlich ein Handelsregistereintrag erforderlich.

Weitere Gründe

  • Namensänderung (z. B. durch Heirat)
  • Änderung des Firmennamens
  • Wechsel des Geschäftsführers bei Personengesellschaften
  • Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern

Benötigte Unterlagen

Für die Gewerbeummeldung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Formular GewA2 (Gewerbe-Ummeldung) – online oder beim Gewerbeamt erhältlich
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bisheriger Gewerbeschein (Kopie genügt in vielen Städten)
  • Bei Änderung der Rechtsform: Gesellschaftsvertrag, ggf. Handelsregisterauszug
  • Bei Änderung der Tätigkeit: Ggf. neue Genehmigungen oder Nachweise

Was kostet eine Gewerbeummeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeummeldung sind ähnlich wie bei einer Gewerbeanmeldung und liegen je nach Stadt zwischen 15 € und 50 €. Die genauen Gebühren erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Gewerbe ummelden: Schritt für Schritt

1. Zuständiges Gewerbeamt ermitteln

Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der sich Ihre Betriebsstätte befindet. Bei einer Verlegung innerhalb derselben Gemeinde bleibt das Gewerbeamt gleich. Nutzen Sie unsere Stadtsuche, um das Gewerbeamt in Ihrer Stadt zu finden.

2. Formular GewA2 ausfüllen

Füllen Sie das Formular GewA2 aus. Tragen Sie sowohl die bisherigen als auch die neuen Angaben ein – so kann das Amt die Änderungen korrekt erfassen. Beschreiben Sie Änderungen der Tätigkeit möglichst genau.

3. Unterlagen einreichen

Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein – online, persönlich oder postalisch. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Bestätigung in der Regel sofort.

4. Finanzamt und weitere Stellen informieren

Das Gewerbeamt leitet die Ummeldung automatisch an folgende Stellen weiter:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
  • Statistisches Landesamt
  • Berufsgenossenschaft

Trotzdem empfiehlt es sich, das Finanzamt eigenständig über wesentliche Änderungen zu informieren – insbesondere bei Änderung der Rechtsform oder einer erheblichen Tätigkeitserweiterung.

Ummeldung vs. Ab- und Neuanmeldung

Nicht immer genügt eine einfache Ummeldung. In folgenden Fällen ist eine Abmeldung mit anschließender Neuanmeldung erforderlich:

  • Umzug in eine andere Gemeinde: Abmeldung am alten Standort, Neuanmeldung am neuen Standort.
  • Kompletter Inhaberwechsel: Der bisherige Inhaber meldet ab, der neue Inhaber meldet an.
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft: Das Einzelunternehmen wird abgemeldet, die GmbH/UG wird als neues Gewerbe angemeldet.

Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Gewerbeamt nach, ob eine Ummeldung ausreicht oder eine Ab- und Neuanmeldung nötig ist.

Fristen und Bußgelder

Die Gewerbeummeldung muss unverzüglich nach Eintritt der Änderung erfolgen – in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen, je nach Landesrecht. Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.

In der Praxis werden Bußgelder bei kurzfristiger Verspätung selten verhängt, aber es ist ratsam, die Ummeldung zeitnah vorzunehmen – nicht zuletzt, um steuerliche Komplikationen zu vermeiden.

Tipp: Wenn Sie Ihr Gewerbe vollständig aufgeben möchten, lesen Sie unseren Ratgeber zur Gewerbeabmeldung.