Was ist eine Gewerbeummeldung?
Eine Gewerbeummeldung (amtlich: Gewerbe-Ummeldung nach § 14 GewO) ist die Anzeige wesentlicher Änderungen an einem bestehenden Gewerbebetrieb beim zuständigen Gewerbeamt. Im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung (Neugründung) oder Gewerbeabmeldung (Aufgabe) betrifft die Ummeldung ein bestehendes, weitergeführtes Gewerbe.
Wann ist eine Gewerbeummeldung nötig?
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn sich eine oder mehrere der folgenden Angaben ändern:
Verlegung der Betriebsstätte
Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb derselben Gemeinde verlegen, genügt eine Ummeldung. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie Ihr Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen Standort neu anmelden.
Änderung der gewerblichen Tätigkeit
Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit wesentlich ändern oder erweitern – beispielsweise von einem reinen Online-Shop auf Einzelhandel mit Ladenlokal umstellen oder eine neue Dienstleistung aufnehmen.
Änderung der Rechtsform
Wenn Sie etwa von einem Einzelunternehmen in eine GbR oder GmbH umwandeln. Beachten Sie: Bei der Gründung einer GmbH oder UG ist zusätzlich ein Handelsregistereintrag erforderlich.
Weitere Gründe
- Namensänderung (z. B. durch Heirat)
- Änderung des Firmennamens
- Wechsel des Geschäftsführers bei Personengesellschaften
- Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern
Benötigte Unterlagen
Für die Gewerbeummeldung benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Formular GewA2 (Gewerbe-Ummeldung) – online oder beim Gewerbeamt erhältlich
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Gewerbeschein (Kopie genügt in vielen Städten)
- Bei Änderung der Rechtsform: Gesellschaftsvertrag, ggf. Handelsregisterauszug
- Bei Änderung der Tätigkeit: Ggf. neue Genehmigungen oder Nachweise
Was kostet eine Gewerbeummeldung?
Die Kosten für eine Gewerbeummeldung sind ähnlich wie bei einer Gewerbeanmeldung und liegen je nach Stadt zwischen 15 € und 50 €. Die genauen Gebühren erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Gewerbe ummelden: Schritt für Schritt
1. Zuständiges Gewerbeamt ermitteln
Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der sich Ihre Betriebsstätte befindet. Bei einer Verlegung innerhalb derselben Gemeinde bleibt das Gewerbeamt gleich. Nutzen Sie unsere Stadtsuche, um das Gewerbeamt in Ihrer Stadt zu finden.
2. Formular GewA2 ausfüllen
Füllen Sie das Formular GewA2 aus. Tragen Sie sowohl die bisherigen als auch die neuen Angaben ein – so kann das Amt die Änderungen korrekt erfassen. Beschreiben Sie Änderungen der Tätigkeit möglichst genau.
3. Unterlagen einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein – online, persönlich oder postalisch. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Bestätigung in der Regel sofort.
4. Finanzamt und weitere Stellen informieren
Das Gewerbeamt leitet die Ummeldung automatisch an folgende Stellen weiter:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
- Statistisches Landesamt
- Berufsgenossenschaft
Trotzdem empfiehlt es sich, das Finanzamt eigenständig über wesentliche Änderungen zu informieren – insbesondere bei Änderung der Rechtsform oder einer erheblichen Tätigkeitserweiterung.
Ummeldung vs. Ab- und Neuanmeldung
Nicht immer genügt eine einfache Ummeldung. In folgenden Fällen ist eine Abmeldung mit anschließender Neuanmeldung erforderlich:
- Umzug in eine andere Gemeinde: Abmeldung am alten Standort, Neuanmeldung am neuen Standort.
- Kompletter Inhaberwechsel: Der bisherige Inhaber meldet ab, der neue Inhaber meldet an.
- Gründung einer Kapitalgesellschaft: Das Einzelunternehmen wird abgemeldet, die GmbH/UG wird als neues Gewerbe angemeldet.
Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem Gewerbeamt nach, ob eine Ummeldung ausreicht oder eine Ab- und Neuanmeldung nötig ist.
Fristen und Bußgelder
Die Gewerbeummeldung muss unverzüglich nach Eintritt der Änderung erfolgen – in der Regel innerhalb von 1 bis 4 Wochen, je nach Landesrecht. Bei verspäteter Ummeldung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
In der Praxis werden Bußgelder bei kurzfristiger Verspätung selten verhängt, aber es ist ratsam, die Ummeldung zeitnah vorzunehmen – nicht zuletzt, um steuerliche Komplikationen zu vermeiden.
Tipp: Wenn Sie Ihr Gewerbe vollständig aufgeben möchten, lesen Sie unseren Ratgeber zur Gewerbeabmeldung.