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Zuletzt geprüft: 01.12.2025

In Frankfurt am Main ein Gewerbe anmelden – Anleitung

In Frankfurt am Main (Hessen) ein Gewerbe anmelden: Kosten ab 25,50 €, Hebesatz 460% – alle Infos auf einen Blick.

Gebühr
25,50 €
Online
Ja
Hebesatz
460%
Bundesland
Hessen

Für die Anmeldung Ihres Gewerbes in Frankfurt am Main fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,50 € an.

Frankfurt am Main ermöglicht die digitale Gewerbeanmeldung. Füllen Sie das Online-Formular aus und erhalten Sie Ihren Gewerbeschein schneller.

Jetzt online anmelden

Checkliste: Gewerbe anmelden in Frankfurt am Main

1

Personalausweis oder Reisepass

Gültiges Ausweisdokument – bei ausländischen Gründern zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis.

2

Formular GewA1 ausfüllen

Das Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA1) können Sie online ausfüllen oder beim Gewerbeamt Frankfurt am Main erhalten.

3

Genehmigungen prüfen

Für bestimmte Gewerbe (z. B. Gastronomie, Handwerk, Bewachung) sind Sondergenehmigungen erforderlich.

4

Handwerkskarte (falls nötig)

Handwerksbetriebe benötigen die Eintragung in die Handwerksrolle bei der HWK.

5

Anmeldung einreichen

Reichen Sie die Unterlagen online oder persönlich in Frankfurt am Main ein.

6

Gebühr bezahlen

Die Anmeldegebühr beträgt in Frankfurt am Main 25.5 €.

7

Gewerbeschein erhalten

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein – oft sofort oder innerhalb weniger Tage.

8

Finanzamt-Fragebogen ausfüllen

Das Finanzamt sendet Ihnen automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen müssen Sie innerhalb eines Monats zurücksenden.

Kleingewerbe vs. Vollgewerbe in Frankfurt am Main

Viele Gründer in Frankfurt am Main starten zunächst mit einem Kleingewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist in beiden Fällen identisch – der Unterschied liegt in Umsatzgrenzen, Buchführung und Steuerpflichten.

Kleingewerbe

  • Jahresumsatz unter 25.000 € (Vorjahr) und unter 100.000 € (laufendes Jahr)
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) möglich – keine Umsatzsteuer
  • Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Kein Handelsregistereintrag nötig
  • Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € Gewinn

Vollgewerbe / Kaufmann

  • Keine Umsatzbegrenzung
  • Umsatzsteuerpflicht – Vorsteuerabzug möglich
  • Doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht
  • Handelsregistereintrag erforderlich
  • Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € (Personengesellschaft)

Tipp für Gründer in Frankfurt am Main: Starten Sie als Kleingewerbetreibender, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und zahlen keine Umsatzsteuer. Seit Januar 2025 gelten die neuen Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) durch das Wachstumschancengesetz. Mehr zum Kleingewerbe →

Gewerbesteuer in Frankfurt am Main – Hebesatz 460%

In Frankfurt am Main beträgt der Hebesatz 460%. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre Gewerbesteuer zu berechnen.

Rechenbeispiel: Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewinn in Frankfurt am Main

Jahresgewinn 50.000,00 €
– Freibetrag – 24.500,00 €
= Gewerbeertrag 25.500,00 €
× Steuermesszahl (3,5%) 892,50 €
× Hebesatz (460%) 4.105,50 €
Gewerbesteuer 4.105,50 €
Effektiver Steuersatz 8.21%

Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG)

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Angerechnet wird das 4-fache des Steuermessbetrags. Bei einem Steuermessbetrag von 892,50 € wären das bis zu 3.570,00 € Anrechnung auf die Einkommensteuer. Bei Hebesätzen bis 400% wird die Gewerbesteuer damit praktisch vollständig kompensiert.

Mehr zur Gewerbesteuer-Berechnung →

Gewerbesteuer-Rechner für Frankfurt am Main

Jahresgewinn50.000,00 €
– Freibetrag– 24.500,00 €
= Gewerbeertrag25.500,00 €
× Steuermesszahl (3,5%)892,50 €
× Hebesatz Frankfurt am Main (460%)4.105,50 €
Gewerbesteuer4.105,50 €
Effektiver Steuersatz8.21%

Zum vollständigen Gewerbesteuer-Rechner mit Städteauswahl →

Nach der Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main

Mit dem Gewerbeschein in der Hand sind die nächsten Schritte entscheidend für einen gelungenen Start.

Geschäftskonto eröffnen

Trennen Sie geschäftliche und private Finanzen. Ein Geschäftskonto ist für die Buchhaltung unverzichtbar.

IHK- oder HWK-Mitgliedschaft

Als Gewerbetreibender in Frankfurt am Main werden Sie automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Betriebshaftpflichtversicherung

Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Für viele Branchen ist eine Betriebshaftpflicht unerlässlich.

Buchhaltungssoftware einrichten

Halten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben von Anfang an sauber fest. Moderne Cloud-Lösungen erleichtern die EÜR oder Bilanzierung.

Steuernummer beantragen

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post vom Finanzamt. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zeitnah aus.

Zur Checkliste →

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main?
Für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main fällt eine Gebühr von 25,50 € an. Die Gebühr ist bei Anmeldung fällig.
Kann ich mein Gewerbe in Frankfurt am Main online anmelden?
Ja, die Stadt Frankfurt am Main ermöglicht die Online-Anmeldung über ihr Serviceportal. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankfurt am Main?
Frankfurt am Main erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460%. Dank des Freibetrags von 24.500 € zahlen viele Gründer in den ersten Jahren keine Gewerbesteuer.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main?
Für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main benötigen Sie: gültigen Personalausweis oder Reisepass, ausgefülltes Formular GewA1, ggf. Handwerkskarte oder Genehmigungen, und die Anmeldegebühr von 25,50 €.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main?
Die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel 15-30 Minuten vor Ort. Den Gewerbeschein erhalten Sie meist sofort oder innerhalb weniger Tage.
Brauche ich für ein Kleingewerbe in Frankfurt am Main eine Gewerbeanmeldung?
Ja, auch ein Kleingewerbe muss in Frankfurt am Main angemeldet werden. Die Kosten und das Verfahren sind identisch. Kleingewerbetreibende profitieren vom Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € und können die Kleinunternehmerregelung nutzen (Umsatzgrenze seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr).