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Zuletzt geprüft: 01.12.2025

Gewerbe anmelden in Regensburg – Ihr Leitfaden

Alles Wichtige zur Gewerbeanmeldung in Regensburg (Bayern): Kosten, Formulare und der Hebesatz von 395%.

Gebühr
40,00 €
Online
Nein
Hebesatz
395%
Bundesland
Bayern

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Regensburg beträgt 40,00 €. Das liegt über dem bundesweiten Durchschnitt.

In Regensburg ist die Gewerbeanmeldung derzeit nur persönlich oder postalisch möglich. Bringen Sie alle Unterlagen zum Gewerbeamt mit.

Checkliste: Gewerbe anmelden in Regensburg

1

Personalausweis oder Reisepass

Gültiges Ausweisdokument – bei ausländischen Gründern zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis.

2

Formular GewA1 ausfüllen

Das Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA1) können Sie beim Gewerbeamt Regensburg erhalten.

3

Genehmigungen prüfen

Für bestimmte Gewerbe (z. B. Gastronomie, Handwerk, Bewachung) sind Sondergenehmigungen erforderlich.

4

Handwerkskarte (falls nötig)

Handwerksbetriebe benötigen die Eintragung in die Handwerksrolle bei der HWK.

5

Anmeldung einreichen

Reichen Sie die Unterlagen persönlich beim Gewerbeamt in Regensburg ein.

6

Gebühr bezahlen

Die Anmeldegebühr beträgt in Regensburg 40 €.

7

Gewerbeschein erhalten

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein – oft sofort oder innerhalb weniger Tage.

8

Finanzamt-Fragebogen ausfüllen

Das Finanzamt sendet Ihnen automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen müssen Sie innerhalb eines Monats zurücksenden.

Kleingewerbe vs. Vollgewerbe in Regensburg

Viele Gründer in Regensburg starten zunächst mit einem Kleingewerbe. Die Gewerbeanmeldung ist in beiden Fällen identisch – der Unterschied liegt in Umsatzgrenzen, Buchführung und Steuerpflichten.

Kleingewerbe

  • Jahresumsatz unter 25.000 € (Vorjahr) und unter 100.000 € (laufendes Jahr)
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) möglich – keine Umsatzsteuer
  • Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Kein Handelsregistereintrag nötig
  • Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € Gewinn

Vollgewerbe / Kaufmann

  • Keine Umsatzbegrenzung
  • Umsatzsteuerpflicht – Vorsteuerabzug möglich
  • Doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht
  • Handelsregistereintrag erforderlich
  • Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 € (Personengesellschaft)

Tipp für Gründer in Regensburg: Starten Sie als Kleingewerbetreibender, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und zahlen keine Umsatzsteuer. Seit Januar 2025 gelten die neuen Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) durch das Wachstumschancengesetz. Mehr zum Kleingewerbe →

Gewerbesteuer in Regensburg – Hebesatz 395%

Mit einem Hebesatz von 395% ist Regensburg ein steuerlich günstiger Standort für Ihr Gewerbe.

Rechenbeispiel: Gewerbesteuer bei 50.000 € Gewinn in Regensburg

Jahresgewinn 50.000,00 €
– Freibetrag – 24.500,00 €
= Gewerbeertrag 25.500,00 €
× Steuermesszahl (3,5%) 892,50 €
× Hebesatz (395%) 3.525,38 €
Gewerbesteuer 3.525,38 €
Effektiver Steuersatz 7.05%

Gewerbesteuer-Anrechnung (§ 35 EStG)

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Angerechnet wird das 4-fache des Steuermessbetrags. Bei einem Steuermessbetrag von 892,50 € wären das bis zu 3.570,00 € Anrechnung auf die Einkommensteuer. Bei Hebesätzen bis 400% wird die Gewerbesteuer damit praktisch vollständig kompensiert.

Mehr zur Gewerbesteuer-Berechnung →

Gewerbesteuer-Rechner für Regensburg

Jahresgewinn50.000,00 €
– Freibetrag– 24.500,00 €
= Gewerbeertrag25.500,00 €
× Steuermesszahl (3,5%)892,50 €
× Hebesatz Regensburg (395%)3.525,38 €
Gewerbesteuer3.525,38 €
Effektiver Steuersatz7.05%

Zum vollständigen Gewerbesteuer-Rechner mit Städteauswahl →

Nach der Gewerbeanmeldung in Regensburg

Mit dem Gewerbeschein in der Hand sind die nächsten Schritte entscheidend für einen gelungenen Start.

Geschäftskonto eröffnen

Trennen Sie geschäftliche und private Finanzen. Ein Geschäftskonto ist für die Buchhaltung unverzichtbar.

IHK- oder HWK-Mitgliedschaft

Als Gewerbetreibender in Regensburg werden Sie automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Betriebshaftpflichtversicherung

Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Für viele Branchen ist eine Betriebshaftpflicht unerlässlich.

Buchhaltungssoftware einrichten

Halten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben von Anfang an sauber fest. Moderne Cloud-Lösungen erleichtern die EÜR oder Bilanzierung.

Steuernummer beantragen

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie Post vom Finanzamt. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zeitnah aus.

Zur Checkliste →

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Regensburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Regensburg?
In Regensburg beträgt die Anmeldegebühr 40,00 €. Weitere Kosten können je nach Gewerbe für Genehmigungen anfallen.
Kann ich mein Gewerbe in Regensburg online anmelden?
Aktuell bietet Regensburg keine Online-Gewerbeanmeldung an. Sie müssen persönlich beim zuständigen Gewerbeamt vorsprechen.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Regensburg?
In Regensburg liegt der Hebesatz bei 395%. Einzelunternehmer profitieren von einem Freibetrag von 24.500 € und der Anrechnung nach § 35 EStG.
Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung in Regensburg?
Für die Gewerbeanmeldung in Regensburg benötigen Sie: gültigen Personalausweis oder Reisepass, ausgefülltes Formular GewA1, ggf. Handwerkskarte oder Genehmigungen, und die Anmeldegebühr von 40,00 €.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung in Regensburg?
Die Gewerbeanmeldung in Regensburg dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel 15-30 Minuten vor Ort. Den Gewerbeschein erhalten Sie meist sofort oder innerhalb weniger Tage.
Brauche ich für ein Kleingewerbe in Regensburg eine Gewerbeanmeldung?
Ja, auch ein Kleingewerbe muss in Regensburg angemeldet werden. Die Kosten und das Verfahren sind identisch. Kleingewerbetreibende profitieren vom Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € und können die Kleinunternehmerregelung nutzen (Umsatzgrenze seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr).